Dies ist der zweite
Kernbereich unserer langjährigen Spanientätigkeit.
Hier verstehen wir uns als kontinuierlicher Kanzleipartner
für Ihre Spanieninvestition ohne regionale Beschränkung.
Der kontinuierliche Kontakt hat den Vorteil, dass wir
Ihnen vom Zeitpunkt des Immobilienerwerbes bis hin zur Rechtsnachfolge
jeweils mit unserem Fachwissen vorausschauend die vorteilhaften
Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und mit Ihnen realisieren können.
Details zum
IMMOBILIENRECHT
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Ein Formular zur
Beschaffung von
spanischen Grundbuch- und Handelsregisterauszügen
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