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Der optimale Anwaltsservie in Spanien:
Derjenige einer deutschen und spanischen Kanzlei mit Doppelstandort in Deutschland und Spanien
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strichel_hori

Zwischenzeitlich können wir auf eine bald 10-jährige anwaltliche Erfahrung in Spanien sowie eine 20-jährige in Deutschland zurückblicken.

Immer waren wir bestrebt, eine möglichst optimale anwaltliche Beratung zu bieten.

Hierbei galt es wegweisende Entscheidungen zu treffen:

 

·       

Abdeckung aller Rechtsgebiete oder Spezialisierung?

·       

Anstellung vieler Anwälte oder persönliche Fallbearbeitung?

·       

Kanzleierweiterung oder spezifische Kooperation mit anderen Rechtsanwälten oder Rechtsanwaltskanzleien?

·       

Ausschliesslicher Standort in einem Land oder Doppelstandort in Deutschland und Spanien?

Bei diesen Fragestellungen haben wir versucht, vorrangig Rückmeldungen unserer Mandantschaft als zentrale Entscheidungsgrundlage mit einzubeziehen. So vernehmen wir oftmals Klagen seitens unserer Mandanten bei anderen Rechtsanwaltskanzleien regelmässig lediglich mit neuen Anwaltsmitarbeitern anstelle langjährig tätigen, erfahrenen Rechtsanwalten, konfrontiert zu werden.

Zudem machten wir die Erfahrung eines hohen Vermittlungs- und Kontrollaufwandes bei ergänzend einbezogenen und einzuarbeitenden Anwälten.

Die Schlussfolgerung: Ausweitung des Sekretariatsbereiches aber persönliche Wahrnehmung der anwaltlichen Beratung und Betreuung.

Eine weitere Erkenntnis: Eine qualitativ hochstehende anwaltliche Tätigkeit bedarf der Spezialisierung und gesicherter Erfahrungswerte.

Unsere Schlussfolgerung: Direkte Kooperation an beiden Kanzleistandorten mit jeweils erfahrenen Kollegen. Dies ermöglicht uns die direkte Abdeckung aller im deutsch-spanischen Rechtsverkehr regelmässig einschlägigen Rechtsgebieten.

Zum Thema Doppelstandort in beiden Ländern:

Hier hat uns die Erfahrung gezeigt, dass viele Rechtsangelegenheiten entweder ihren Ursprung in dem jeweils anderen Land haben oder dort ihre Fortsetzung finden.

Dann erweitert der Doppelstandort die direkte effiziente Handlungsfähigkeit erheblich.

Und schliesslich: Die Doppelsprachigkeit von Rechtsanwalt und Kanzleimitarbeitern ist praktisch ein unabdingbares Erfordernis. In manchen Regionen Spaniens zudem auch die Kenntnis der zweiten regionalen offiziellen Sprache, so auf den Balearen des Katalan oder das Mallorquin.

Die Erkenntnis hier: Man muss mit der Sprache der Mandantschaft und deren Kultur- und Rechtskreis perfekt vertraut sein, andernfalls entstehen Missverständnisse, welche die Zusammenarbeit erschweren und schliesslich unmöglich machen.


Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 

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