Zwischenzeitlich können wir auf eine bald 10-jährige
anwaltliche Erfahrung in Spanien sowie eine 20-jährige in
Deutschland zurückblicken.
Immer waren wir bestrebt, eine möglichst optimale anwaltliche
Beratung zu bieten.
Hierbei galt es wegweisende Entscheidungen zu treffen:
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Abdeckung aller Rechtsgebiete oder
Spezialisierung? |
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Anstellung vieler Anwälte oder
persönliche Fallbearbeitung? |
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Kanzleierweiterung oder spezifische
Kooperation mit anderen Rechtsanwälten oder
Rechtsanwaltskanzleien? |
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Bei diesen Fragestellungen haben wir versucht, vorrangig
Rückmeldungen unserer Mandantschaft als zentrale
Entscheidungsgrundlage mit einzubeziehen. So vernehmen wir
oftmals Klagen seitens unserer Mandanten bei anderen
Rechtsanwaltskanzleien regelmässig lediglich mit neuen
Anwaltsmitarbeitern anstelle langjährig tätigen, erfahrenen
Rechtsanwalten, konfrontiert zu werden.
Zudem machten wir die Erfahrung eines hohen Vermittlungs- und
Kontrollaufwandes bei ergänzend einbezogenen und
einzuarbeitenden Anwälten.
Die Schlussfolgerung: Ausweitung des Sekretariatsbereiches aber
persönliche Wahrnehmung der anwaltlichen Beratung und Betreuung.
Eine weitere Erkenntnis: Eine qualitativ hochstehende
anwaltliche Tätigkeit bedarf der Spezialisierung und gesicherter
Erfahrungswerte.
Unsere Schlussfolgerung: Direkte Kooperation an beiden
Kanzleistandorten mit jeweils erfahrenen Kollegen. Dies
ermöglicht uns die direkte Abdeckung aller im deutsch-spanischen
Rechtsverkehr regelmässig einschlägigen Rechtsgebieten.
Zum Thema Doppelstandort in beiden Ländern:
Hier hat uns die Erfahrung gezeigt, dass viele
Rechtsangelegenheiten entweder ihren Ursprung in dem jeweils
anderen Land haben oder dort ihre Fortsetzung finden.
Dann erweitert der Doppelstandort die direkte effiziente
Handlungsfähigkeit erheblich.
Und schliesslich: Die Doppelsprachigkeit von Rechtsanwalt und
Kanzleimitarbeitern ist praktisch ein unabdingbares Erfordernis.
In manchen Regionen Spaniens zudem auch die Kenntnis der zweiten
regionalen offiziellen Sprache, so auf den Balearen des Katalan
oder das Mallorquin.
Die Erkenntnis hier: Man muss mit der Sprache der Mandantschaft
und deren Kultur- und Rechtskreis perfekt vertraut sein,
andernfalls entstehen Missverständnisse, welche die
Zusammenarbeit erschweren und schliesslich unmöglich machen.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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