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Deutschland & Spanien:
Die Vorteile einer Rechtsnwaltskanzlei mit Doppelstandort als
Beispiel internationaler Dienstleister |
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Trotz
aller moderner Verkehrsmittel, nach wie vor ist es nicht
möglich, sich zeitgleich an den verschiedensten Orten
aufzuhalten. Auch ist es einem Rechtsanwalt nicht möglich,
parallel alle Rechtsgebiete in gleicher Weise zu beherrschen,
und um 10 Uhr vor Gericht in Deutschland und um 11 Uhr des
gleichen Tages vor Gericht in Spanien aufzutreten.
Die logische Konsequenz heisst Spezialisierung, beispielsweise
auf deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten, und Kooperation.
Dies bedeutet zunächst Zweisprachigkeit.
Im Rahmen der Spezialisierung ist die doppelte
Gerichtszulassung in beiden Ländern wichtig. Aber auch mit
einer solchen allgemeinen Spezialisierung verbleibt für einen
Anwalt noch ein zu weiter Tätigkeitsbereich, um maximalen
Qualitätsanforderungen gerecht werden zu können.
Dies führte hier zur weiteren Spezialisierung auf Erbrecht
sowie Immobilien- und Vertragsrecht wiederum im Rahmen
deutsch-spanischer Rechtsangelegenheiten.
Im eigenen Spezialgebiet macht dann die anwaltliche Tätigkeit
ohne Grenzen, - in ganz Spanien und ganz Deutschland -,
durchaus Sinn. Der spezialisierte Anwalt geht auf Reisen; zum
Nutzen der Mannschaft und der eigenen Arbeitseffektivität.
Die eigenen Bahn-, Bus- und Flugzeiten werden zur
Fallbearbeitung genutzt. Die Verkehrsgesellschaften sind im
Begriff, sich auf diese Anforderungen einzustellen. Allerdings
ergibt sich in der Anwaltspraxis mitunter die Problematik: Wie
kann ich der eigenen Manndantschaft gleichwohl gerecht werden,
wenn deren Rechtsangelegenheiten, - wie das Leben dies vorgibt
-, über den eigenen Spezialisierungswunsch hinausgehen und
gleichwohl der eigene Standortvorteil genutzt werden soll.
Sei es, dass sich nach deren Übersiedlung nach Spanien
Problemlagen bei der Geschäftsveräusserung in Deutschland
auftun, oder es eine spanische Firma zu liquidieren
gilt.Typische Tätigkeitsfelder, welche neben einer
anwaltlichen Spezialisierung eine kontinuierliche Anwesenheit
des jeweiligen anwaltlichen Sachbearbeiters im jeweiligen Land
nahe legen.
Eine Möglichkeit besteht dann nun darin, den Mandanten an
irgend einen spezialisierten Kollegen zu verweisen.
Sicherlich in vielen Fällen der adäquate Weg. Kann jedoch „ im
eigenen Haus“ ein spezialisierter Kollege die Angelegenheit
übernehmen, ergibt dies für den Mandanten einen Zusatznutzen.
Bei Beibehaltung der gewohnten Kontaktmöglichkeit vor Ort mit
Abwicklung im jeweils anderen Land.
Ist dann die gleiche Kanzlei mit Doppelstandort in beiden
Ländern örtlich im gleichen Haus respektive am gleichen Platz
mit den nationalen Kollegen direkt in Kontakt, wird der
formale Doppelstandort auch praktisch mit voller Effizienz
ausgefüllt. Denn die Nennung multipler Kanzleistandorte auf
den Briefkopf ist eine Sache, die praktische Ausfüllung eine
andere.
Daraus lassen sich drei Qualitätsprioritäten ableiten:
1. Qualität durch Spezialisierung
2. Qualität nach dem Prinzip „Alles in einer Hand“
3. Kooperation mit externen Spezialisten im
Einzelfall.
Bei diesen Maximen können die Ressourcen eines
Doppelstandortes optimal genutzt werden. Dies gilt nicht nur
für eine Anwaltskanzlei, sondern in ähnlicher Weise für eine
ganze Reihe international agierender
Dienstleistungsunternehmen.
Doppelstandort und Doppelsprachigkeit der Mitarbeiter gehören
hier zur notwendigen Grundausstattung. Und, die persönliche
Kontinuität erhöht die Qualität.
Hier liegt die Problematik für internationale Dienstleister
mit häufig wechselnden Länderrepräsentanten.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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