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Deutschland & Spanien:
Die Vorteile einer Rechtsnwaltskanzlei mit Doppelstandort als Beispiel internationaler Dienstleister
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strichel_hori

Trotz aller moderner Verkehrsmittel, nach wie vor ist es nicht möglich, sich zeitgleich an den verschiedensten Orten aufzuhalten. Auch ist es einem Rechtsanwalt nicht möglich, parallel alle Rechtsgebiete in gleicher Weise zu beherrschen, und um 10 Uhr vor Gericht in Deutschland und um 11 Uhr des gleichen Tages vor Gericht in Spanien aufzutreten.

Die logische Konsequenz heisst Spezialisierung, beispielsweise auf deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten, und Kooperation. Dies bedeutet zunächst Zweisprachigkeit.

Im Rahmen der Spezialisierung ist die doppelte Gerichtszulassung in beiden Ländern wichtig. Aber auch mit einer solchen allgemeinen Spezialisierung verbleibt für einen Anwalt noch ein zu weiter Tätigkeitsbereich, um maximalen Qualitätsanforderungen gerecht werden zu können.

Dies führte hier zur weiteren Spezialisierung auf Erbrecht sowie Immobilien- und Vertragsrecht wiederum im Rahmen deutsch-spanischer Rechtsangelegenheiten.

Im eigenen Spezialgebiet macht dann die anwaltliche Tätigkeit ohne Grenzen, - in ganz Spanien und ganz Deutschland -, durchaus Sinn. Der spezialisierte Anwalt geht auf Reisen; zum Nutzen der Mannschaft und der eigenen Arbeitseffektivität.

Die eigenen Bahn-, Bus- und Flugzeiten werden zur Fallbearbeitung genutzt. Die Verkehrsgesellschaften sind im Begriff, sich auf diese Anforderungen einzustellen. Allerdings ergibt sich in der Anwaltspraxis mitunter die Problematik: Wie kann ich der eigenen Manndantschaft gleichwohl gerecht werden, wenn deren Rechtsangelegenheiten, - wie das Leben dies vorgibt -, über den eigenen Spezialisierungswunsch hinausgehen und gleichwohl der eigene Standortvorteil genutzt werden soll.

Sei es, dass sich nach deren Übersiedlung nach Spanien Problemlagen bei der Geschäftsveräusserung in Deutschland auftun, oder es eine spanische Firma zu liquidieren gilt.Typische Tätigkeitsfelder, welche neben einer anwaltlichen Spezialisierung eine kontinuierliche Anwesenheit des jeweiligen anwaltlichen Sachbearbeiters im jeweiligen Land nahe legen.

Eine Möglichkeit besteht dann nun darin, den Mandanten an irgend einen spezialisierten Kollegen zu verweisen. Sicherlich in vielen Fällen der adäquate Weg. Kann jedoch „ im eigenen Haus“ ein spezialisierter Kollege die Angelegenheit übernehmen, ergibt dies für den Mandanten einen Zusatznutzen. Bei Beibehaltung der gewohnten Kontaktmöglichkeit vor Ort mit Abwicklung im jeweils anderen Land.

Ist dann die gleiche Kanzlei mit Doppelstandort in beiden Ländern örtlich im gleichen Haus respektive am gleichen Platz mit den nationalen Kollegen direkt in Kontakt, wird der formale Doppelstandort auch praktisch mit voller Effizienz ausgefüllt. Denn die Nennung multipler Kanzleistandorte auf den Briefkopf ist eine Sache, die praktische Ausfüllung eine andere.

Daraus lassen sich drei Qualitätsprioritäten ableiten:

1.         Qualität durch Spezialisierung
2.         Qualität nach dem Prinzip „Alles in einer Hand“
3.         Kooperation mit externen Spezialisten im Einzelfall.

Bei diesen Maximen können die Ressourcen eines Doppelstandortes optimal genutzt werden. Dies gilt nicht nur für eine Anwaltskanzlei, sondern in ähnlicher Weise für eine ganze Reihe international agierender Dienstleistungsunternehmen.

Doppelstandort und Doppelsprachigkeit der Mitarbeiter gehören hier zur notwendigen Grundausstattung. Und, die persönliche Kontinuität erhöht die Qualität.

Hier liegt die Problematik für internationale Dienstleister mit häufig wechselnden Länderrepräsentanten.




Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 
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